
GB / Reproduktionsmedizin: Großbritannien erlaubt künstliche Befruchtung mit Erbgut von drei Menschen
Bei der von den Forschern der Universität Newcastle in den vergangenen 15 Jahren entwickelten Methode, werden befruchtete Eizellen im sogenannten Vorkern-Stadium verwandt. Das heißt, sowohl die Eizellen der gesunden Spenderin als auch jene der an einer Mitochondriopathie leidenden Frau werden zunächst mit dem Sperma des Mannes befruchtet. Anschließend werden die Eizellen der Spenderin entkernt. In die zurückgebliebenen Eizellen mit den gesunden Mitochondrien werden dann die Zellkerne der noch nicht verschmolzenen Ei- und Samenzelle aus den Eizellen der an einer Mitochondriopathie leidenden Frau übertragen. (>>>Link)
Den gesetzlichen Rahmen für den Keimbahneingriff hatte das britische Parlament bereits im Februar 2015 geschaffen und mit deutlicher Mehrheit eine entsprechende Ergänzung des „Human Fertilisation and Embryology Act“, des britischen Fortpflanzungsmedizingesetzes, beschlossen. Das letzte Wort hatte jedoch die HFEA, die das Reproduktionsverfahren nun freigegeben hat. Damit ist Großbritannien das erste Land, in dem Drei-Eltern-Babys ausdrücklich erlaubt sind. Die ersten Babys mit dem Erbgut dreier Menschen könnten Ende 2017 geboren werden. Wie „theguardian“ jedoch im September berichtete, wurde das erste Drei-Eltern-Baby bereits im April 2016 in Mexico geboren. Die mexikanischen Gesetze erlauben die Verfahren zwar nicht ausdrücklich, verbieten sie aber auch nicht (>>>Link)
Im Vorfeld der Abstimmung des britischen Oberhauses im Februar 2015 äußerten zahlreiche Akteure des Lebensschutzes ihre Bedenken. So nannte der CDU-Gesundheitspolitiker und Berichterstatter für medizinische Ethik Hubert Hüppe MdB, den „Mitochondrial transfer“ ein „irreversibles Humanexperiment mit unbekanntem Ausgang“. Außerdem müsse die Frage in den Vordergrund rücken, ob „Kinderwunsch“ oder „dringender Kinderwunsch“ jede Technik ethisch legitimiere, da es keinen Anspruch auf ein Kind auf jedem technologisch machbaren Weg gebe, so Hüppe. Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie zeigt sich wenig überrascht durch die Entscheidung des HFEA, kritisiert die Methode aber als Verfahren, das die Zerstörung eines menschlichen Embryos als Teil des Prozesses voraussetze. Ein menschlicher Embryo sei ein neues menschliches Leben und dürfe nicht als frei verfügbares Material behandelt werden, so die Bioethikexpertin. (ief)