DE / Pflege: Pflege braucht auch in Österreich „große gesellschaftliche Lösung“
IEF, 05.07.2021 – Ein deutsches Grundsatzurteil zur 24-h-Pflege könnte auch für Österreich weitreichende Folgen haben.
Mindestlohn auch bei Bereitschaftsdienst
Ein Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Gz: 5 AZR 505/20) entfacht die Pflegedebatte in Österreich neu. Ende Juni entschied das Gericht, dass nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden haben. „Auch Bereitschaftsdienstzeit ist mit dem vollen Mindestlohn zu vergüten“, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck in der Verhandlung. Ein solcher könne darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten.
24-h-Pflege vor Kollaps
Wie die Zeit berichtet, bezeichnete Anja Piel, Bundesvorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes das Urteil als „Paukenschlag für entsandte Beschäftigte in der häuslichen Altenpflege“. Auch die Gewerkschaft Verdi und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste würden die Entscheidung begrüßen und ihre Umsetzung fordern. Besorgt zeige sich Eugen Brysch, Vorstand bei der Deutsche Stiftung Patientenschutz in Dortmund: „So nachvollziehbar die Entscheidung auch ist. Das Urteil löst einen Tsunami aus für alle, die daheim auf die Unterstützung ausländischer Pflegekräfte angewiesen sind.“. Nach seinen Angaben seien, schreibt die Zeit, mindestens 100.000 ausländische Helfer offiziell in deutschen Haushalten beschäftigt. Hinzu kämen schätzungsweise 200.000 Menschen, die ohne schriftliche Vereinbarung als Betreuungskraft arbeiteten. „Hätten wir die ausländischen Pflegekräfte nicht, wäre die häusliche Pflege schon zusammengebrochen“, so Brysch.
Gesetzliche Schlupflöcher
Die aktuelle Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Pflege durch zumeist weibliche angestellte Arbeitnehmerinnen. Nicht den Bestimmungen des Arbeitsrechts unterliegen selbstständige Pflegerinnen. Jedoch gebe es auch hier rechtliche Probleme: „Da die Pflegekräfte ihre Tätigkeit nicht autonom gestalten können, besteht die Gefahr der Scheinselbständigkeit.“ schreibt die Zeit. Zudem bestehe die Sorge, dass aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten die illegale Beschäftigung zunehmen könnte.
Ähnlich lautendes Urteil des OGH bisher ohne Wirkung
Obwohl – wie Wolfgang Mazal, Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien,– vergangene Woche im Ö1 Morgenjournal betonte, bereits seit 2011 ein vergleichbare Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) vorliegt, könnte das aktuelle Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts nun in Österreich eine Flut von Klagen auslösen. Eigentlich müssten in Österreich tätige Pflegekräfte, die Senioren zumindest bei Pflegestufe drei betreuen, als Arbeitnehmerinnen entlohnt werden, berichtet etwa der Standard „Warum das in Österreich weitgehend ignoriert wurde, verstehe ich bis heute nicht”, so Mazal gegenüber Ö1. Gesetzlich normiert durch Hausbetreuungsgesetz (HBeG), kenne die 24-h-Pflege in Österreich ebenso wie in Deutschland das Modell der unselbständigen und jenes der selbständigen Arbeit, wobei letzteres auch hier oftmals nur zum Schein bestehe.
Mazal: Österreich darf „nicht länger hinwegsehen“
Dadurch, dass das Thema „Pflege“ wieder in das Zentrum der Aufmerksamkeit rückt, könnte die zuletzt durch den zurückgetreten Gesundheitsminister Anschober angekündigte Pflege-Reform früher in Angriff genommen werden. Zunächst erwartet Sozialrechtler Mazal mehr Arbeit für die Gerichte: „Klagen liegen in der Luft.“ Es hätten sich auch mittlerweile Interessensvertretungsverbände gebildet. Österreich habe jahrelang weggeschaut, so Mazal:„Das System hat die Frauen im Stich gelassen.“ Es brauche dringend öffentliche Gelder in diesem Bereich. Die Lösung könne aus Sicht des Experten Mazal etwa in einem Schichtmodell liegen, in dem mehrere Pflegekräfte eine Person betreuen. Auch der technologische Fortschritt solle genutzt werden, denn es sei nicht notwendig, dass ständig eine Pflegeperson anwesend sei. „Es ist hoch an der Zeit, dass wir gesamtgesellschaftlich eine Lösung finden, die nicht nur für die betroffenen Personen, sondern auch für die Pflegebedürftigen, Betreuungsbedürftigen und deren Angehörige finanziell interessant bzw. leistbar ist. Österreich darf über dieses System nicht länger hinwegsehen.“, richtet Mazal einen Appell an die Politik. (KL)