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DE / Familienpolitik: Zum Tod von Altbundespräsident Roman Herzog

IEF, 25.01.2017 – Am 10.01.2017 verstarb Roman Herzog, Altbundespräsident und herausragender CDU-Politiker im 83. Lebensjahr. In einem Nachruf würdigt der ehemalige Direktor des Instituts für Ehe und Familie (IEF), Prof. Günter Danhel, Herzog als einen großen Politiker, der sich zeitlebens für christliche Werte eingesetzt und mutig für Gerechtigkeit gekämpft hatte.

Danhel erinnert vor allem an das „Trümmerfrauenurteil von 1992″ (BVerfGE 87, 1), das in die Zeit fällt, als Herzog Präsident des Bundesverfassungsgerichts war.  Geklagt hatten zwei kinderreiche Mütter, deren Kinder durch hohe Rentenbeiträge zur Bestandssicherung der Rentenversicherung beitrugen, während sie im Gegenzug Minirenten für ihre Erziehungsleistung bezogen. Das Urteil verpflichtete den Gesetzgeber, die Benachteiligung der Familie in der Rentenversicherung mit jedem Reformschritt auszuräumen. Das Urteil wies darauf hin, dass eine angemessene Umverteilung der Rentensnsprüche zu Lasten „kinderloser und kinderarmer“ Personen verfassungsgemäß sei.

Roman Herzog appellierte bereits 1993 an die Bundesregierung: „Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, dass das, was hier im Familienurteil steht, blutiger Ernst ist und dass wir zwar gegenüber dem Gesetzgeber großzügig sind, dass wir uns aber hier – im Interesse der Familien – nicht alles gefallen lassen!“ Dennoch setzte die Bundesregierung das Gebot der Obersten Richter nie um, wie der Deutsche Familienverband auf seiner Website Elternklagen.de mit Nachdruck kritisiert.

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