AT / Familie: Regierung beschließt Familienbonus

IEF, 12.1.2018 – Die neue Regierung hat eines ihrer „Prestigeprojekte“ für 2018, den Familienbonus PLUS beschlossen. Auch die noch von der alten Regierung initiierte Wertanpassung der Familienbeihilfe um 1,9% wirkt seit 1.1.2018. Die vielfach geforderte Kinderkostenstudie fand keinen Eingang ins Regierungsprogramm.

Familienbonus PLUS

Der Familienbonus PLUS ist ein Absetzbetrag von der Steuerlast in Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis 18 Jahre und wirkt ab 2019. Die Familien, die Einkommensteuer zahlen, werden durch den Familienbonus entweder zur Gänze von der Steuerlast befreit oder es wirkt ein Steuerbonus von 1.500 Euro pro Kind. Für Studierende über 18 Jahre soll es einen Absetzbetrag in Höhe von 500 Euro pro Jahr geben. In einem Haushalt lebende Partner sollen sich den Absetzbetrag entweder aufteilen oder einem Partner zuteilen können. Bei getrennten Eltern soll der Absetzbetrag aufgeteilt werden. Um auch geringverdienende Alleinerzieher, die keine Einkommensteuern bezahlen, adäquat zu berücksichtigen, soll für diese ein höherer Alleinerzieherabsetzbetrag sowie für geringverdienende Alleinverdiener ein höherer Alleinerzieherabsetzbetrag umgesetzt werden. Das geht aus dem Vortrag an den Ministerrat vom 10.1.2018 hervor.

Der Familienbonus wirkt bereits bei einem Bruttoeinkommen von 1.700 Euro pro Monat voll, womit die Entlastung rund 700.000 Familien und deren 1,2 Mio. Kinder begünstigen wird. Abgeschafft werden im Gegenzug der bisherige Kinderfreibetrag von 440 Euro im Jahr und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten von bis zu 2.300 Euro pro Jahr und Kind bis zum 10. Lebensjahr. Bestehen bleibt hingegen der sogenannte Kinderabsetzbetrag, der derzeit automatisch mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wird.  Anspruchsberechtigt ist jeder Steuerpflichtige, der Familienbeihilfe bezieht. Die Auszahlung erfolgt auch bei keiner oder nur geringer Steuerleistung.

Präsident des Familienverbandes: „Deutliche Entlastung für Familien“

Alfred Trendl, Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreich und selbst Steuerberater, begrüßt die Einführung des Familienbonus und die längst überfällige Berücksichtigung der Sorgepflichten für Kinder im Steuerrecht. Die „reflexartige Kritik am Familienbonus“, wonach der Bonus ja nur steuerzahlenden Eltern zu Gute komme, wies Trendl gleichzeitig entschieden zurück. „Bei einem Brutto-Einkommen von 2.000 Euro bleiben rund 1.500 Euro netto im Monat und es fallen jährlich 1.500 Euro Lohnsteuer an. Diese würde bereits bei einem Kind komplett rückerstattet werden“, rechnet Trendl vor. „Wenn von diesem Einkommen zwei oder mehr Menschen leben müssen – und das ist die Realität in vielen Familien – kann man beim besten Willen nicht von Wohlhabenden sprechen“, so der Familienverbandspräsident. Im Vergleich zum bisherigen Kinderfreibetrag und Kinderbetreuungsabsetzbetrag, durch die bloß das zu versteuernde Einkommen verringert wurde, sei der Familienbonus jedenfalls eine Verbesserung, da er direkt die Steuerlast mindere. Auch Mag. Johannes Reinprecht, Direktor des Instituts für Ehe und Familie (IEF),  begrüßt den Familienbonus: „Die zukünftige steuerliche Entlastung zeigt, dass der Staat die Erziehungsarbeit der Familien anerkennt. Gleichzeitig schafft die Entlastung individuellen Spielraum.“ Er hoffe, dass die Maßnahme einen Kurswechsel in der Familienpolitik markiere hin zu mehr Steuergerechtigkeit für Familien, um somit deren Leistung für den Staat gebührend Rechnung zu tragen. Denn, „die Familie begründet die Zukunft des Staates“, so Reinprecht.

Wertanpassung der Familienbeihilfe um 1,9 %

Eine weitere – wenn auch minimale – Verbesserung für Familien ist die wertangepasste Familienbeihilfe. Noch auf Beschluss der alten Regierung wurde die Familienbeihilfe am 1.1.2018 um 1,9 Prozent angepasst. Laut Familienverband ein Schritt in die richtige Richtung, wobei die Anpassung nicht einmal die Inflationsrate von 2018 abdecken werde. Familien bekämen durch die Anpassung zwischen 2,20 und 3,10 Euro pro Monat mehr. Gefordert werde jedoch eine regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Wertanpassung wie dies bei den Pensionen und den Parteienförderungen üblich sei. Trendl untermauert die Kritik mit einem einfachen Beispiel: Konnten sich Familien im Jänner 2002 für einen Monat Familienbeihilfe noch 50,9 Kilo Brot kaufen, werden es im Jänner 2018 trotz Anpassung nur mehr 36,5 Kilo Brot sein. Es sei daher bedauerlich, dass die regelmäßige Wertanpassung von Familienleistungen keinen Eingang ins Regierungsprogramm gefunden habe.

Durchführung von Kinderkostenstudie

Die mangelnde Wertanpassung ist auch der Hauptgrund für die vielfach geforderte Kinderkostenstudie. Mehr als 80 Organisationen forderten in einem offenen Brief im Dezember 2017 von der künftigen Regierung eine Kinderkostenstudie, durch die die finanzielle Lage von Familien aktuell erfasst werden sollte. Die letzte Erhebung fand 1964 statt. Durch eine Neuerhebung der Ausgabenlage von Familien könnten familienpolitische Maßnahmen, insbesondere im Unterhaltsrecht und bei der Familienförderung, an aktuelle Umstände angepasst werden. Die Forderung fand keinen Niederschlag im Regierungsprogramm. „Schade“, meint Dr. Stephanie Merckens, Biopolitikerin am Institut für Ehe und Familie (IEF), „da die Grundfrage richtig und wichtig ist: Familienleistungen sind Leistungen an der Gesellschaft – es ist daher gerechtfertigt, dass sich die Gesellschaft daran beteiligt. Um zu wissen, wie hoch diese Beteiligung ausfallen soll, ist es aber notwendig die Höhe der erbrachten Leistungen regelmäßig zu erheben.“ Allerdings habe die Diskussion für Merckens auch eine Kehrseite. Im medialen Diskurs bleibe oftmals der Eindruck über, dass Kinder bloß „viel kosten“. Das wäre aber ein völlig falsches Signal: „Übrigbleiben sollte nicht die Aussage, dass Kinder so viel kosten – sondern dass Familien sehr viel zum Gemeinwohl beitragen, ohne dass man sich dessen ausreichend bewusst ist“, so Merckens.

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