BE / Lebensende: Psychiater fordern schärfere Regelungen für Sterbehilfe

IEF, 4.12.2017 – Der flämische Psychiatrieverband (VVP) fordert strengere Regelungen für Sterbehilfe bei psychischen Leiden. Der Verband forderte zwei begleitende Psychiater statt einen gesetzlich vorgeschriebenen. Diese beiden müssten sich im konkreten Fall für aktive Sterbehilfe des jeweiligen Patienten aussprechen, statt wie derzeit lediglich ein Gutachten abgeben.

Weiter berichtet das deutsche Ärzteblatt, dass der Verband eine längere Bedenkzeit zwischen der Entscheidung für aktive Sterbehilfe und dem eigentlichen Akt fordere. Die Patienten sollten in dieser Phase weiter behandelt werden.

Währenddessen starteten die niederländischen Psychiater Bram Bakker und Esther van Fenema eine Unterschriftenkampagne, die auf ihre Sorgen bezüglich Sterbehilfe bei psychischen Leiden aufmerksam machen soll. Bakker und van Fenema seien besorgt, „dass unter der weißen Fahne von Menschlichkeit und Barmherzigkeit die Grenzen des Euthanasiegesetzes ausgedehnt werden“. Problematisch sei in ihren Augen, dass das Prinzip „Hoffnungslosigkeit“ unzureichend „objektiv“ sei.

Die beiden niederländischen Psychiater setzten sich für eine Überprüfung der Fälle ein, bevor aktive Sterbehilfe erfolge. Derzeit geschehe dies erst im Nachhinein. Die Beurteilung, ob ein Patient mit psychischen Leiden nach den gesetzlichen Anforderungen aktive Sterbehilfe erhalten könne, sei jedoch eine „komplexe Angelegenheit“. Daher würden viele Anfragen von Patienten an die sogenannte „Lebensendeklinik“ verwiesen, eine Einrichtung, die auf aktive Sterbehilfe spezialisiert sei. Der niederländische Psychiatrieverband NVvP hätte bereits zuvor festgestellt, dass Psychiater Patienten mit dem Wunsch nach aktiver Sterbehilfe “zu schnell” an die “Lebensendeklinik” überweisen würden.

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