DE / Reproduktionsmedizin: Ethikkommission lehnt Antrag auf PID ab

IEF, 19.5.2017 – Eine Frau, die Trägerin einer Erbkrankheit ist, wollte diese nicht auf ihr Kind übertragen und beantragte daher die Zulassung zur Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) an künstlich gezeugten Embryonen. Das deutsche Embryonenschutzgesetz sieht die Möglichkeit einer PID unter gewissen Bedingungen vor. Allerdings müsse in jedem Fall (also bei jeder einzelnen Antragsstellerin) zuvor eine Ethikkommission zustimmen. Im vorliegenden Fall lehnte die Ethikkommission den Antrag mit der Begründung ab, dass die Erbkrankheit nicht schwerwiegend genug sei. Das daraufhin angerufene Verwaltungsgericht wies die Klage gegen die Entscheidung der Ethikkommission ab, und bestätigte Medienberichten zufolge, dass Ethikkommissionen in dieser Frage als Verwaltungsbehörden agierten und ihre Entscheidungen aber so eigenständig fällten, dass diese kaum von Gerichten überprüft werden könnten. Eine Berufung dieser erstinstanzlichen Entscheidung an den Bayrischen Verwaltungsgerichtshof sei aber möglich.

Situation in Österreich

Seit der letzten großen Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2015 ist auch in Österreich die Präimplantationsdiagnostik (PID) unter ausgewählten Bedingungen erlaubt. Eine davon ist ebenso wie in Deutschland die Gefahr der Übertragung einer schweren genetisch bedingten Erbkrankheit. Anders als in Deutschland bedarf aber nicht jeder einzelne Antrag einer Überprüfung durch eine Ethikkommission, sondern wird im Zuge der Zulassung nur die jeweils beantragte Erbkrankheit allgemein auf ihre Entsprechung der Kriterien des § 2a Abs 2 FMedG geprüft. Dennoch könne sich eine ähnliche Konstellation wie in Deutschland ergeben, da auch hier eine Überprüfung dieser Entscheidung natürlich notwendig werden könne, erklärt Dr. Stephanie Merckens vom Institut für Ehe und Familie (IEF). Wie nämlich die Aktion Leben schon 2016 aufmerksam gemacht hat, sei nicht nachvollziehbar, warum etwa Krankheiten wie die Cystische Fibrose zur genetischen Selektion durch PID zugelassen worden seien.

PID heute nichts anderes als Selektion

Denn nichts anderes als Selektion wäre das Ergebnis einer Präimplantationsdiagnostik (PID), unterstreicht Merckens. Es sei irreführend zu behaupten, mithilfe der PID würde die Erbkrankheit nicht auf die Kinder übertragen. Nicht die Übertragung der Erbkrankheit würde verhindert werden, sondern jene der Embryonen selbst, die von der Erbkrankheit betroffen sind, so die Biopolitikerin. Man müsse sich weiter bewusst bleiben, dass mithilfe der Präimplantationsdiagnostik nicht verhindert werden könne, dass eine Krankheit übertragen werde. Vielmehr nehme man mit Absicht in Kauf, dass mehrere Embryonen gezeugt werden, die Träger dieser Krankheit sind, um sie im Falle des Falles wieder zu vernichten. PID verhindere daher keine Krankheit, sie töte bloß den Kranken, der zum Zwecke dieser Testung überhaupt erst gezeugt worden ist, so Merckens.

Weiterführende Artikel

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben