Familienbischof kritisiert Mehrheitsvotum der Bioethikkommission für Zulassung für Alleinstehende und gleichgeschlechtliche Paare
Gegen eine Aufhebung des Verbots künstlicher Befruchtung für alleinstehende Frauen und gleichgeschlechtliche Paare hat sich der St. Pöltener Bischof Klaus Küng ausgesprochen. In einer am Dienstag "Kathpress" übermittelten Stellungnahme betont der österreichische "Familienbischof", jedes Kind habe ein Recht auf Mutter und Vater "und braucht die Geschlechterspannung der beiden zur Entwicklung". Dieses Recht dürfe einem Kind nicht "geplant und bewusst" verwehrt werden. Zudem berge das gesamte Feld der künstlichen Befruchtung viele heikle Probleme, etwa betreffend Gesundheit und Kindeswohl. Bevor man diese nicht gründlich erforscht hat, sollte diese Maßnahme nicht ausgeweitet werden, so Küngs Bitte.
Der Bischof äußerte sich im Blick auf die ebenfalls am Dienstag veröffentlichte Stellungnahme der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, in der sich diese mehrheitlich für eine Zulassung von alleinstehenden Personen und gleichgeschlechtlichen Paaren zu fortpflanzungsmedizinischen Maßnahmen ausgesprochen hat. Sechs der 25 Mitglieder der Kommission sprachen sich in einem Minderheitsvotum allerdings dagegen aus. Die Bioethikkommission war im Februar vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu einer Stellungnahme eingeladen worden. Beim VfGH stehen Gesetzesprüfungsverfahren zum Fortpflanzungsmedizingesetz an.
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"Empirische Datenlage nicht eindeutig"
Die Gegner einer Lockerung des Gesetzes erklären dazu, "die Annahme, dass die Entscheidungslage hinsichtlich des Kindeswohls, was die empirische Datenlage angeht, völlig klar und eindeutig sei, kann nicht geteilt werden". Studien beruhten auf telefonischen Interviews von Eltern, die sich selbst gemeldet haben und die selbst ihre Erziehungsqualitäten bzw. die Entwicklung ihrer Kinder einschätzen sollen, und auf nur einer geringen Anzahl direkter Befragung betroffener Kinder. Insgesamt fehlten Langzeitbeobachtungen, die gerade im Hinblick auf die langfristige psychosexuelle Entwicklung notwendig wären.
Auch wenn sich der Trend, dass die Qualität der familiären Beziehungen für das Kindeswohl entscheidend ist, durchhält und die bisherigen Studien betreffend gleichgeschlechtlicher Elternpaare "keine alarmierenden Ergebnisse im Sinn von Schäden für das Kindeswohl liefern, bestehen nach wie vor Unsicherheiten bzw. beträchtliche Spannungen in den Ergebnissen", so das abweichende Votum.
Zudem ließen sich in der wissenschaftlichen und in der entsprechenden gesellschaftspolitischen Diskussion zwei Tendenzen beobachten, "die in ihrer Widersprüchlichkeit zu denken geben": Während auf der einen Seite die These verfochten wird, dass die klassische Familienkonstellation (Vater-Mutter-Kind) keinerlei Mehrwert für die Entwicklung des Kindes habe, gebe es auf der anderen Seite den Trend, den Vater aufgrund seiner prägenden Rolle mehr in die Kindererziehung einzubeziehen (Stichwort: Vaterkarenz) bzw. dem Kind das Recht einzuräumen, Vater und Mutter zu sehen. Wissenschaftliche Studien werteten die Rolle des Vaters bzw. sein Fehlen als wesentliche Faktoren in der Entwicklung eines Kindes.
Recht auf Wissen um genetische Herkunft
Die Inanspruchnahme künstlicher Befruchtung für lesbische Paare habe für das Kind immer eine Aufspaltung der Elternschaft zur Folge, denn der biologische Vater sei naturgemäß von Beginn an "präsent" - "das Kind wird ab einem gewissen Alter unausweichlich nach ihm fragen", so die Stellungnahme. Die biologisch-genetische Herkunft könne für die psycho-soziale Identitätsentwicklung nicht bedeutungslos sein. "International spiegelt sich dies unter anderem in dem zunehmend anerkannten Recht von Kindern, um die eigene genetische Herkunft zu wissen, wider", heißt es von den Unterzeichnern des abweichenden Votums. Sie verweisen auf die UN-Kinderrechtskonvention, die ein Recht des Kindes, seine Elternteile zu kennen und von ihnen betreut zu werden, enthält. "Unseres Erachtens geht es hier nicht um einen beliebigen Rechtsanspruch, sondern um ein dahinter liegendes zentrales 'Interesse' des Kindes, um eine wichtige Bedingung gelingender Identität", wird betont.
Zudem überzeuge das Argument, dass Patchwork-Beziehungen und Alleinerziehende mittlerweile immer häufiger auftreten bzw. zum "Normalfall" geworden seien, nicht. Es gelte, "dass die Tatsache als solche nichts darüber aussagt, ob diese Entwicklung auch erstrebenswert ist". Im abweichenden Votum wird außerdem erwähnt, das selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den "gesellschaftlichen Konsens" in diesen Fragen als "wenig entscheidungsrelevant" eingestuft hat. Zudem sei der Konsens in diesen Fragen "selbst nicht so eindeutig wie oft unterstellt", heißt unter Hinweis auf Debatten und Entscheidungen etwa in Slowenien, Frankreich und Großbritannien.
Die In-vitro-Fertilisation (IVF) sei weiters mit einem hohen technischen Aufwand und einer starken körperlichen Belastung verbunden. "Mit der Zulassung der IVF für homosexuelle Paare bzw. alleinstehende Personen würde weiters die Grundintention, die Unfruchtbarkeit eines heterosexuellen Paares zu überwinden, verlassen. Vielmehr würde der Fortpflanzungswille erwachsener Personen über das Recht des Kindes, seine Elternteile zu kennen und von ihnen betreut zu werden, gestellt", so die Bedenken gegen eine Gesetzesänderung in Österreich.
Die vollständige Meldung unter http://www.kathweb.at/site/nachrichten/database/46322.html
Stellungnahme der Bioethikkommission an den VfGH vom 16. April 2012
Beschränkung des Anwendungsbereiches des Fortpflanzungsmedizingesetzes auf verschiedengeschlechtliche Paare:
http://www.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=47392