Donnerstag 17. Mai 2012

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Danhel für "bevölkerungsbewusste Familienpolitik"

 

 

 

Für ein Umdenken hin zu einer "bevölkerungsbewussten Familienpolitik" sprach sich der Direktor des kirchlichen Instituts für Ehe und Familie (IEF), Günter Danhel, angesichts der am Montag präsentierten Daten zur demografischen Entwicklung in Österreich aus. Ehe und Familie seien für die Menschen heute anders als noch vor ein oder zwei Generationen nicht mehr "selbstverständlich", hielt Danhel in einer Stellungnahme gegenüber "Kathpress" fest. Die Politik müsse sich der demografischen Konsequenzen dieser Entwicklung bewusst sein und die Realisierung des nach wie vor bei vielen Menschen vorhandenen Kinderwunsches gewährleisten.
Am Vortag des von den Vereinten Nationen proklamierten "Internationalen Tages der Familie" am 15. Mai sprach sich Danhel in diesem Zusammenhang für mehr Generationengerechtigkeit und die bessere Abgeltung von Familienleistungen aus. Familienarbeit in Betreuung, Erziehung und Pflege werde immer unverzichtbarer und müsse im Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht stärker berücksichtigt werden, forderte der IEF-Direktor. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips solle die Ehe als Lebensform vorrangig gefördert werden.
Ehe und Familie sei im gesellschaftlichen Sinn keine "Privatangelegenheit" und dürfe gegenüber anderen Lebensformen nicht schlechter gestellt werden, so Danhel. Zwar sei die Entscheidung für Ehe und Familie stets eine persönliche, erklärte der IEF-Direktor, "ob es aber Ehen und Familien gibt und diese ihre Leistungen wie Erziehung, Betreuung und Pflege weiterhin erbringen können, ist für die gesamte Gesellschaft relevant".

 



Familienexperte sieht Nachholbedarf bei Generationengerechtigkeit

 

Direktor des Instituts für Ehe und Familie (IEF), Danhel, fordert offene Diskussion über Kinderwahlrecht

 

In Österreich braucht es mehr Generationengerechtigkeit: so lautete der einhellige Tenor bei einer Diskussionsveranstaltung mit Familienexperten und Parteienvertretern in Wien. Günther Danhel, Direktor des Instituts für Ehe und Familie (IEF), plädierte dafür, im politischen Raum die Repräsentanz und Vertretung von Interessen der nachwachsenden Generationen unbedingt auszubauen - zumindest im selben Ausmaß, wie dies bereits für die ältere Generation durch die gesetzliche Seniorenvertretung der Fall ist.

Angesichts der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Dominanz der älteren Wählerschichten werde es absehbar immer schwieriger, die Interessen von Kindern und Familien durchzusetzen. Daher sollte eine offene Diskussion über ein Kinderwahlrecht geführt werden, so Danhel. Er sprach sich zudem für eine Familienpolitik aus, die Entscheidungen für eine größere Kinderzahl ermöglichen, ohne dass damit schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile verbunden sind. Im Steuerrecht forderte Danhel die Realisierung eines steuerfreien Existenzminimums für alle Familienmitglieder, im Transferbereich sei eine Valorisierung der Familienbeihilfe dringend erforderlich, so der IEF-Direktor.

 

Die Wiener Sozialwissenschaftlerin Michaela Gstrein stellte in der derzeitigen intergenerationellen Verteilung eine Schieflage fest. Die nachwachsende Generation werde tendenziell benachteiligt. Als einen Beleg dafür führte sie die Verschuldung öffentlicher Haushalte sowie die Problematik der nachhaltigen Finanzierung des Pensionssystems an.

 

Zu Wort kamen auch Vertreter aller fünf Parlamentsparteien: David Ellensohn (Grüne) betonte in seinen Ausführungen die Erfordernis einer stärkeren Umverteilung. Ursula Haubner (BZÖ) forderte - allen Sparzwängen zum Trotz - ein "antizyklisches Investment in Bildung und Humankapital". Lukas Mandl (ÖVP) plädierte für eine verstärkte Autonomie und Beteiligung gesellschaftlicher "Subsysteme" wie der Familie.

Gerfried Nachtmann (FPÖ) sprach sich für eine stärkere Familienförderung angesichts der demografischen Entwicklung aus. Christoph Peschek (SPÖ) ging auf die Beschäftigungsproblematik vor allem der jungen Generation ein und forderte neben einer Reduzierung der wöchentlichen Erwerbsarbeitszeit auch die Beibehaltung eines weitgehend arbeitsfreien Sonntags.

 

Die Veranstaltung "Generationengerechtigkeit - konkret" im Curhaus am Wiener Stephansplatz wurde gemeinsam vom Institut für Ehe und Familie (IEF) und der Johannes Messner-Gesellschaft organisiert. Wie der Vorsitzende der Johannes Messner-Gesellschaft, Pfarrer Johannes Joseph Klinger, eingangs bemerkte, stellt der vielfältige und facettenreiche Begriff der "Gerechtigkeit" ein immer wiederkehrendes Thema im Schaffen von Johannes Messner dar.

http://www.kathpress.at/site/nachrichten/database/46502.html

 



Künstliche Befruchtung: Bischof gegen Lockerung des Gesetzes

 

Familienbischof kritisiert Mehrheitsvotum der Bioethikkommission für Zulassung für Alleinstehende und gleichgeschlechtliche Paare

 

Gegen eine Aufhebung des Verbots künstlicher Befruchtung für alleinstehende Frauen und gleichgeschlechtliche Paare hat sich der St. Pöltener Bischof Klaus Küng ausgesprochen. In einer am Dienstag "Kathpress" übermittelten Stellungnahme betont der österreichische "Familienbischof", jedes Kind habe ein Recht auf Mutter und Vater "und braucht die Geschlechterspannung der beiden zur Entwicklung". Dieses Recht dürfe einem Kind nicht "geplant und bewusst" verwehrt werden. Zudem berge das gesamte Feld der künstlichen Befruchtung viele heikle Probleme, etwa betreffend Gesundheit und Kindeswohl. Bevor man diese nicht gründlich erforscht hat, sollte diese Maßnahme nicht ausgeweitet werden, so Küngs Bitte.

Der Bischof äußerte sich im Blick auf die ebenfalls am Dienstag veröffentlichte Stellungnahme der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, in der sich diese mehrheitlich für eine Zulassung von alleinstehenden Personen und gleichgeschlechtlichen Paaren zu fortpflanzungsmedizinischen Maßnahmen ausgesprochen hat. Sechs der 25 Mitglieder der Kommission sprachen sich in einem Minderheitsvotum allerdings dagegen aus. Die Bioethikkommission war im Februar vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu einer Stellungnahme eingeladen worden. Beim VfGH stehen Gesetzesprüfungsverfahren zum Fortpflanzungsmedizingesetz an.

 

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"Empirische Datenlage nicht eindeutig"

 

Die Gegner einer Lockerung des Gesetzes erklären dazu, "die Annahme, dass die Entscheidungslage hinsichtlich des Kindeswohls, was die empirische Datenlage angeht, völlig klar und eindeutig sei, kann nicht geteilt werden". Studien beruhten auf telefonischen Interviews von Eltern, die sich selbst gemeldet haben und die selbst ihre Erziehungsqualitäten bzw. die Entwicklung ihrer Kinder einschätzen sollen, und auf nur einer geringen Anzahl direkter Befragung betroffener Kinder. Insgesamt fehlten Langzeitbeobachtungen, die gerade im Hinblick auf die langfristige psychosexuelle Entwicklung notwendig wären.

Auch wenn sich der Trend, dass die Qualität der familiären Beziehungen für das Kindeswohl entscheidend ist, durchhält und die bisherigen Studien betreffend gleichgeschlechtlicher Elternpaare "keine alarmierenden Ergebnisse im Sinn von Schäden für das Kindeswohl liefern, bestehen nach wie vor Unsicherheiten bzw. beträchtliche Spannungen in den Ergebnissen", so das abweichende Votum.

Zudem ließen sich in der wissenschaftlichen und in der entsprechenden gesellschaftspolitischen Diskussion zwei Tendenzen beobachten, "die in ihrer Widersprüchlichkeit zu denken geben": Während auf der einen Seite die These verfochten wird, dass die klassische Familienkonstellation (Vater-Mutter-Kind) keinerlei Mehrwert für die Entwicklung des Kindes habe, gebe es auf der anderen Seite den Trend, den Vater aufgrund seiner prägenden Rolle mehr in die Kindererziehung einzubeziehen (Stichwort: Vaterkarenz) bzw. dem Kind das Recht einzuräumen, Vater und Mutter zu sehen. Wissenschaftliche Studien werteten die Rolle des Vaters bzw. sein Fehlen als wesentliche Faktoren in der Entwicklung eines Kindes.

 

Recht auf Wissen um genetische Herkunft

 

Die Inanspruchnahme künstlicher Befruchtung für lesbische Paare habe für das Kind immer eine Aufspaltung der Elternschaft zur Folge, denn der biologische Vater sei naturgemäß von Beginn an "präsent" - "das Kind wird ab einem gewissen Alter unausweichlich nach ihm fragen", so die Stellungnahme. Die biologisch-genetische Herkunft könne für die psycho-soziale Identitätsentwicklung nicht bedeutungslos sein. "International spiegelt sich dies unter anderem in dem zunehmend anerkannten Recht von Kindern, um die eigene genetische Herkunft zu wissen, wider", heißt es von den Unterzeichnern des abweichenden Votums. Sie verweisen auf die UN-Kinderrechtskonvention, die ein Recht des Kindes, seine Elternteile zu kennen und von ihnen betreut zu werden, enthält. "Unseres Erachtens geht es hier nicht um einen beliebigen Rechtsanspruch, sondern um ein dahinter liegendes zentrales 'Interesse' des Kindes, um eine wichtige Bedingung gelingender Identität", wird betont.

Zudem überzeuge das Argument, dass Patchwork-Beziehungen und Alleinerziehende mittlerweile immer häufiger auftreten bzw. zum "Normalfall" geworden seien, nicht. Es gelte, "dass die Tatsache als solche nichts darüber aussagt, ob diese Entwicklung auch erstrebenswert ist". Im abweichenden Votum wird außerdem erwähnt, das selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den "gesellschaftlichen Konsens" in diesen Fragen als "wenig entscheidungsrelevant" eingestuft hat. Zudem sei der Konsens in diesen Fragen "selbst nicht so eindeutig wie oft unterstellt", heißt unter Hinweis auf Debatten und Entscheidungen etwa in Slowenien, Frankreich und Großbritannien.

Die In-vitro-Fertilisation (IVF) sei weiters mit einem hohen technischen Aufwand und einer starken körperlichen Belastung verbunden. "Mit der Zulassung der IVF für homosexuelle Paare bzw. alleinstehende Personen würde weiters die Grundintention, die Unfruchtbarkeit eines heterosexuellen Paares zu überwinden, verlassen. Vielmehr würde der Fortpflanzungswille erwachsener Personen über das Recht des Kindes, seine Elternteile zu kennen und von ihnen betreut zu werden, gestellt", so die Bedenken gegen eine Gesetzesänderung in Österreich.

 

Die vollständige Meldung unter http://www.kathweb.at/site/nachrichten/database/46322.html

 

 

Stellungnahme der Bioethikkommission an den VfGH vom 16. April 2012

Beschränkung des Anwendungsbereiches des Fortpflanzungsmedizingesetzes auf verschiedengeschlechtliche Paare:

http://www.bundeskanzleramt.at/DocView.axd?CobId=47392

 



VII. Welttreffen der Familien in Mailand

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Familie: Arbeit und Fest

 

 

Unter diesem Motto steht das siebente Welttreffen der Familien mit dem Heiligen Vater, das vom 30.05. bis zum 03.06.2012 in Mailand stattfindet. Vor den Großveranstaltungen mit dem Heiligen Vater am 02. und 03.06.2012 ist ein Kongress geplant.
Allgemeines Programm: http://www.family2012.com/pdf/programma-generale.pdf
Programm des Kongresses: http://www.family2012.com/pdf/congresso-internazionale.pdf
Weitere Informationen und Anmeldung: www.family2012.com



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